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Zweite Anwaltskanzlei prüft Sammelklage gegen Intel wegen CPU-Stabilitätsproblemen

Die anhaltenden Stabilitätsprobleme bei den Prozessoren der 13. und 14. Generation von Intel haben das Interesse einer weiteren Anwaltskanzlei geweckt. Kaplan Gore, eine auf Sammelklagen spezialisierte Kanzlei, prüft derzeit die Möglichkeit, eine Klage gegen Intel einzureichen. Diese Untersuchung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Beschwerden über die Leistung und Stabilität der betroffenen CPUs immer weiter zunehmen.

Die Instabilitäten bei den Prozessoren betreffen sowohl Endkunden als auch professionelle Anwender, darunter Spieleentwickler, Content-Ersteller und IT-Fachleute. Diese Gruppen haben über Probleme berichtet, die von Systemabstürzen bis hin zu kompletten Hardwareausfällen reichen. Besonders betroffen sind Verbraucher, die die Prozessoren entweder direkt im Einzelhandel erworben oder sie als Teil eines vorkonfigurierten PCs gekauft haben. Kaplan Gore hat nun die betroffenen Verbraucher dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen zu teilen. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Vorbereitung einer möglichen Sammelklage. Die Kanzlei möchte auf diese Weise eine breite Datenbasis schaffen, um die genauen Auswirkungen und die Verbreitung der Probleme zu verstehen. Dies könnte auch helfen, das Ausmaß des potenziellen Schadensersatzes zu ermitteln, den betroffene Verbraucher einfordern könnten.

Intel reagiert auf Stabilitätsprobleme: Garantie für CPUs der 13. und 14. Generation um zwei Jahre verlängert

Kaplan Gore hat in ihren ersten Untersuchungen festgestellt, dass Intels Reaktionen auf die Probleme bisher unzureichend waren. Insbesondere die erweiterte Garantie, die Intel für die betroffenen Prozessoren angekündigt hat, wird als nicht ausreichend angesehen. Diese Garantie deckt nicht die speziellen Bedürfnisse von Verbrauchern ab, die die CPUs als Teil eines vorkonfigurierten PCs erworben haben. Für diese Nutzer bleibt unklar, wie sie ihre Garantieansprüche geltend machen können, da Intel bislang keine klaren Richtlinien für diesen Fall veröffentlicht hat. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bearbeitung von RMA-Anfragen (Rückgabe und Austausch) durch Intel. Laut Kaplan Gore erfolgt die Bearbeitung dieser Anfragen nur schleppend. Verbraucher berichten von langen Wartezeiten, die sich über Wochen oder sogar Monate erstrecken können. In dieser Zeit müssen betroffene Nutzer ohne ihre CPUs auskommen, was insbesondere für professionelle Anwender, die auf eine stabile Rechnerleistung angewiesen sind, zu erheblichen Problemen führen kann.

Intel in Bedrängnis: Sammelklage wegen Instabilitätsproblemen bei CPUs der 14. und 13. Generation

Obwohl Kaplan Gore noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, ob sie eine Sammelklage einreichen werden, zeigt das Interesse der Kanzlei, dass Intel möglicherweise mit weiteren rechtlichen Herausforderungen konfrontiert wird. Eine solche Klage könnte weitreichende Folgen für das Unternehmen haben. Bereits jetzt haben die anhaltenden Probleme zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern geführt. Sollte es zu einer Sammelklage kommen, könnten die damit verbundenen negativen Schlagzeilen und potenziellen finanziellen Belastungen das Unternehmen weiter unter Druck setzen. Darüber hinaus könnten die Probleme auch Auswirkungen auf Intels zukünftige Produktentwicklung und -strategien haben. Das Unternehmen wird möglicherweise gezwungen sein, mehr Ressourcen in die Qualitätssicherung und die Unterstützung betroffener Kunden zu investieren, um weiteren Schaden abzuwenden.

Quelle: KaplanGore

Wie sich die Situation weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Die Untersuchung von Kaplan Gore ist jedoch ein klares Zeichen dafür, dass die Probleme mit den Prozessoren der 13. und 14. Generation von Intel ernst genommen werden und dass Verbraucher zunehmend rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Für Intel bedeutet dies, dass das Unternehmen zeitnah und transparent auf die Vorwürfe reagieren muss, um den Vertrauensverlust bei den Kunden zu stoppen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Quelle: KaplanGore

 

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Dezor

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"Intel ist morgen pleite"-Posts in Sichtweite. Vielleicht nicht hier aber in anderen Foren.

Aber derzeit läuft es bei denen nicht wirklich rund. Das sah vor 10 Jahren noch ganz anders aus, als Haswell-Refresh sich ausruhen konnte, da AMDs Bulldozer-Plattform im Desktop in keiner Disziplin wirklich überzeugen konnte und in Spielen kein Land gesehen hat. Intel hatte angeblich bereits Pläne, die OC-Prozessoren nur noch auf der HEDT-Plattform herauszubringen (Stichwort "Kaby Lake-X" ...). Und Intel hatte damals genügend Reserven. Als Antwort auf Zen 1 ist die Kernzahl mit jeder Generation gestiegen, Skylake X konnte bis zu 18 Kerne (80% mehr als der Vorgänger) bieten.

Jetzt ist AMD auf Augenhöhe und unter hoher Last effizienter, Apple hat gezeigt, dass ARM auch im Desktop eine ernstzunehmende Alternative ist und Microsoft will ARM zunehmend nach vorne bringen - bisher mit mäßigem Erfolg. Konkurrenz im CPU-Bereich ist also heute so stark wie länger nicht mehr. Inzwischen kann sich AMD sogar bei der Kernzahl ausruhen, Zen 5 kommt im Herbst mit maximal 16 Kernen, genau so viele wie bei Zen 2 vor 5 Jahren, Intel bietet mit E-Kernen inzwischen mehr. Ob man im Desktop wirklich von mehr als 16 Kernen profitieren würde, sei mal dahingestellt.

GPU-seitig konnte Intel bisher auch nur bedingt Fuß fassen. Die Treiber werden zwar kontinuierlich besser, aber noch kommt man an die Konkurrenz nicht heran. Zudem ist der Grafikkarten-Mangel des Mining-Booms inzwischen vorbei und vom KI-Boom konnte Intel meines Wissens nach bisher auch nicht so richtig profitieren.

Es bleibt also spannend. Die fetten Jahre sind für Intel aber definitiv erstmal vorbei.

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komatös

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Ich glaube, dass eine Sammelklage abgewiesen wird. Warum? Weil Intel die Garantiezeit verlängert hat und bei einem Defekt die CPU kostenlos tauscht.

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anton_

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Da ist eher ein "versteckter Mangel" das Thema. Da der Fehler ja eingebaut ist, aber je nach Nutzung erst nach langer Zeit auftritt

Wann macht denn Solmecke was? der macht ja auch sonst gern Sammelsachen :D

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D
Dezor

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@anton_ so sehe ich das auch. Man könnte argumentieren, dass man eine CPU gekauft hat, die nicht den beworbenen Spezifikationen entspricht und früher als erwartet ausfallen kann. Zudem ist dem Käufer eines Fertig-PCs nicht unbedingt ein BIOS-Update zuzumuten/zuzutrauen, sodass der Fehler dort ggf. nicht behoben wird.

Aber ich bin kein Jurist. Und Deutschland ist nicht Amerika. Und in Amerika sind schon zahlreiche Klagen durchgekommen, zu denen es mit gesundem Menschenverstand eigentlich nicht hätte kommen dürfen. Aber auch in Deutschland muss man nicht jede Klage und jedes Urteil nachvollziehen können.

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komatös

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Ähem welche beworbenen Spezifikationen werden denn nicht erfüllt? Intel schreibt nirgendwo, dass eine CPU auf Ewig funktioniert. Mit einer Garantie von 3 (jetzt 5) Jahren, garantieren sie die ordnungsgemäße Funktion für eben diesen Zeitraum.
Bei einem versteckten Mangel können betroffene Kunden in erster Instanz eine Nacherfüllung beanspruchen. Im Fall von Intel wird diese aus dem Austausch der CPU bestehen.
Schadensersatz kann u. U. geltend gemacht werden wenn durch den Defekt weitere Schäden entstehen. Das sehe ich bei der Degradation der CPU jedoch nicht.

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D
Dezor

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"Beworbene Spezifikation" ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Aber wenn die CPU im Auslieferungszustand bzw. nach kurzer Betriebszeit instabil sein kann und der Hersteller dieser den Fehler bestätigt, dann ist das in meinen Augen ein Mangel. Ob und wie hier herstellerseitig nachgebessert werden muss, ist Sache des Gerichts.

Abgesehen davon weiß ich nicht, wie das Vorgehen bei Fertig-PCs aussieht, denn der 0/8/15-Käufer kann die Instabilität ggf. nicht korrekt zuordnen und kaum sicher beweisen. #Und bis der PC beim Hersteller ist und der Fehler analysiert ist vergeht Zeit, die der Kunde den PC nicht nutzen kann und in der die Garantie im Extremfall ablaufen kann. Zudem ist eine Garantie normalerweise immer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in diesem Fall Intel festlegt.

Die Kanzlei wird jedenfalls ihre Gründe haben, warum sie diese als "nicht ausreichend" ansieht - gut, die Aussicht auf mögliche Einnahmen mag auch ein Grund sein ;).

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Martin Gut

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8,018 Kommentare 3,738 Likes

Mir stellt sich da vor allem die Frage, wie häufig bei diesen CPUs wirklich Probleme auftreten. Je nach dem ist ein anderer Umgang mit den Schadenfällen angesagt. Kunden mit defekten CPU abzuwimmeln, wie das anscheinend teilweise gemacht wurde ist sicher der falsche Weg.

Es scheint Prozessoren der 13. und 14. Generation ab 65 Watt zu betreffen. Somit kann das alle stärkeren CPUs der letzten zwei Jahre betreffen. Schwächere CPUs und Laptops dürften keine Probleme haben.

Darüber wie ein grosser Anteil der CPUs ausfällt, habe ich bis jetzt noch nichts gelesen. Sind das einzelne Promille oder Prozent die in den nächsten 5 bis 10 Jahren Schäden zeigen? Dann wäre das über die Jahre verteilt gut machbar, diese grosszügig zu ersetzen. Es bleibt aber natürlich trotzdem sehr lästig für jeden, der sich mit einer instabilen CPU herum schlägt, bis er sie schlussendlich einschicken muss.

Wenn es aber mehr als 10 % oder sogar ein Grossteil der CPUs betrifft und diese in den nächsten zwei Jahren abrauchen, dann wird es gar nicht genug Ersatz zur Verfügung haben und der Kundendienst und Reparaturservice vieler Händler wird heiss laufen.

Man kann sich so verschiedene Szenarien überlegen. Darum wäre es interessant, zu wissen in welcher Grössenordnung sich die Schäden bewegen und was da noch zu erwarten ist.

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komatös

Veteran

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Nein, es ist nicht Sache des Gerichts, sondern wird im § 439 BGB geregelt. Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Und eine Sammelklage ergibt nur Sinn, wenn der entstandene Schaden das gleiche Schema auffweist. Sprich, die entstandene Schadensumme die gleiche Höhe aufweist.

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s
schtho

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Ich finde es klasse, dass Intel jetzt so richtig Ärger kriegt.
Die Salami Taktik. Den Kunden und Board Herstellern die Schuld zu geben, war eine Unverschämtheit.
Jetzt ernten sie was sie gesät haben.

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D
Dezor

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502 Kommentare 217 Likes

Das ist das deutsche Gesetz, die Kanzlei sitzt hat ihren Sitz in New York und wird sich mit der Sammelklage vermutlich auf amerikanisches Recht beziehen. Wahrscheinlich gibt es dort ähnliche Gesetze.

Nach deutschem Recht haben die Kunden gemäß dem von dir genannten Artikel ein Recht auf die Beseitigung von Mängeln. So wie ich das verstehe sind damit Mängel beim Auslieferungszustand gemeint. Hier muss das Gericht entscheiden, ob die frühzeitigen Ausfälle als Mangel im Auslieferungszustand zu betrachten sind, bei dem die Kunden generell das Recht auf Nachbesserung haben (hier also sehr wahrscheinlich CPU-Tausch, ggf. auch präventiv). Das meinte ich mit "ist Sache des Gerichts". Das Gesetzt sagt dem Kunden, welches Recht er hat. Das Gericht sagt dem Kunden, welches Recht er bekommen.

Wenn das Gericht sagt, dass es Einzelfälle sind, dann gelten Garantie und Gewährleistung. Tatsächlich hätte der Kunde hier auch nach Umkehrung der Beweispflicht nach 6 Monaten durchaus Chancen auf Ersatz nach Gewährleistung, aber das gilt erst nach dem Auftreten von Defekten. Die 5 Jahre Garantie klingen toll, aber dort muss man genau gucken, welche Bedingungen Intel dafür angibt. Wenn das Mainboard von sich aus bsw. automatische Übertaktung auf allen Kernen bis zum maximalen SingleCore Turbo aktiviert und Intel das im Rahmen der Garantie ausschließt, steht der Kunde im Regen. Und in wieweit eine solche automatische Übertaktung als Selbstverschulden des Kunden zählt, nach der auch kein Anspruch auf Gewährleistung besteht, das ist wieder ein Punkt für Juristen.

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Zanza

Mitglied

49 Kommentare 10 Likes

Aber das Problem bleibt aber bei getauschter CPU auch bestehen. Das kann für Intel mit einer Sammelklage viel Geld kosten. Auch andere Hersteller mussten wegen einer Sammelklage viele Jahre später viel Geld bezahlen.

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komatös

Veteran

125 Kommentare 101 Likes

Einigen wir uns darauf, dass Intel es einfach verkackt hat! 😂 🤪🖖

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Danke für die Spende



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Samir Bashir

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