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Second law firm considers class action lawsuit against Intel over CPU stability issues

The ongoing stability problems with Intel’s 13th and 14th generation processors have attracted the interest of another law firm. Kaplan Gore, a law firm specializing in class action lawsuits, is currently investigating the possibility of filing a lawsuit against Intel. This investigation comes at a time when complaints about the performance and stability of the affected CPUs continue to mount.

The processor instabilities are affecting both end users and professionals, including game developers, content creators and IT professionals. These groups have reported problems ranging from system crashes to complete hardware failures. Particularly affected are consumers who either purchased the processors directly from retailers or bought them as part of a pre-configured PC. Kaplan Gore has now called on affected consumers to share their experiences. This is an important step in the preparation of a potential class action lawsuit. In this way, the law firm wants to create a broad database to understand the exact impact and prevalence of the problems. This could also help to determine the extent of potential damages that affected consumers could claim.

Intel reagiert auf Stabilitätsprobleme: Garantie für CPUs der 13. und 14. Generation um zwei Jahre verlängert

In its initial investigations, Kaplan Gore found that Intel’s response to the problems has so far been inadequate. In particular, the extended warranty that Intel has announced for the affected processors is not considered sufficient. This warranty does not cover the specific needs of consumers who purchased the CPUs as part of a pre-configured PC. For these users, it remains unclear how they can assert their warranty claims, as Intel has not yet published clear guidelines for this case. Another point of criticism is the processing of RMA (return and exchange) requests by Intel. According to Kaplan Gore, the processing of these requests is slow. Consumers report long waiting times that can last for weeks or even months. During this time, affected users have to make do without their CPUs, which can lead to considerable problems, especially for professional users who rely on stable computer performance.

Intel in Bedrängnis: Sammelklage wegen Instabilitätsproblemen bei CPUs der 14. und 13. Generation

Although Kaplan Gore has not yet made a final decision on whether to file a class action lawsuit, the firm’s interest indicates that Intel may face further legal challenges. Such a lawsuit could have far-reaching consequences for the company. Already, the ongoing problems have led to a loss of confidence among customers and business partners. Should a class action lawsuit be filed, the associated negative headlines and potential financial burdens could put further pressure on the company. In addition, the problems could also have an impact on Intel’s future product development and strategies. The company may be forced to invest more resources in quality assurance and support for affected customers to prevent further damage.

Source: KaplanGore

How the situation will develop remains to be seen. However, Kaplan Gore’s investigation is a clear sign that the problems with Intel’s 13th and 14th generation processors are being taken seriously and that consumers are increasingly considering legal action to enforce their claims. For Intel, this means that the company must respond promptly and transparently to the allegations in order to stop the loss of customer confidence and minimize potential legal consequences.

Source: KaplanGore

 

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D
Dezor

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"Intel ist morgen pleite"-Posts in Sichtweite. Vielleicht nicht hier aber in anderen Foren.

Aber derzeit läuft es bei denen nicht wirklich rund. Das sah vor 10 Jahren noch ganz anders aus, als Haswell-Refresh sich ausruhen konnte, da AMDs Bulldozer-Plattform im Desktop in keiner Disziplin wirklich überzeugen konnte und in Spielen kein Land gesehen hat. Intel hatte angeblich bereits Pläne, die OC-Prozessoren nur noch auf der HEDT-Plattform herauszubringen (Stichwort "Kaby Lake-X" ...). Und Intel hatte damals genügend Reserven. Als Antwort auf Zen 1 ist die Kernzahl mit jeder Generation gestiegen, Skylake X konnte bis zu 18 Kerne (80% mehr als der Vorgänger) bieten.

Jetzt ist AMD auf Augenhöhe und unter hoher Last effizienter, Apple hat gezeigt, dass ARM auch im Desktop eine ernstzunehmende Alternative ist und Microsoft will ARM zunehmend nach vorne bringen - bisher mit mäßigem Erfolg. Konkurrenz im CPU-Bereich ist also heute so stark wie länger nicht mehr. Inzwischen kann sich AMD sogar bei der Kernzahl ausruhen, Zen 5 kommt im Herbst mit maximal 16 Kernen, genau so viele wie bei Zen 2 vor 5 Jahren, Intel bietet mit E-Kernen inzwischen mehr. Ob man im Desktop wirklich von mehr als 16 Kernen profitieren würde, sei mal dahingestellt.

GPU-seitig konnte Intel bisher auch nur bedingt Fuß fassen. Die Treiber werden zwar kontinuierlich besser, aber noch kommt man an die Konkurrenz nicht heran. Zudem ist der Grafikkarten-Mangel des Mining-Booms inzwischen vorbei und vom KI-Boom konnte Intel meines Wissens nach bisher auch nicht so richtig profitieren.

Es bleibt also spannend. Die fetten Jahre sind für Intel aber definitiv erstmal vorbei.

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komatös

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Ich glaube, dass eine Sammelklage abgewiesen wird. Warum? Weil Intel die Garantiezeit verlängert hat und bei einem Defekt die CPU kostenlos tauscht.

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anton_

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Da ist eher ein "versteckter Mangel" das Thema. Da der Fehler ja eingebaut ist, aber je nach Nutzung erst nach langer Zeit auftritt

Wann macht denn Solmecke was? der macht ja auch sonst gern Sammelsachen :D

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D
Dezor

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@anton_ so sehe ich das auch. Man könnte argumentieren, dass man eine CPU gekauft hat, die nicht den beworbenen Spezifikationen entspricht und früher als erwartet ausfallen kann. Zudem ist dem Käufer eines Fertig-PCs nicht unbedingt ein BIOS-Update zuzumuten/zuzutrauen, sodass der Fehler dort ggf. nicht behoben wird.

Aber ich bin kein Jurist. Und Deutschland ist nicht Amerika. Und in Amerika sind schon zahlreiche Klagen durchgekommen, zu denen es mit gesundem Menschenverstand eigentlich nicht hätte kommen dürfen. Aber auch in Deutschland muss man nicht jede Klage und jedes Urteil nachvollziehen können.

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komatös

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Ähem welche beworbenen Spezifikationen werden denn nicht erfüllt? Intel schreibt nirgendwo, dass eine CPU auf Ewig funktioniert. Mit einer Garantie von 3 (jetzt 5) Jahren, garantieren sie die ordnungsgemäße Funktion für eben diesen Zeitraum.
Bei einem versteckten Mangel können betroffene Kunden in erster Instanz eine Nacherfüllung beanspruchen. Im Fall von Intel wird diese aus dem Austausch der CPU bestehen.
Schadensersatz kann u. U. geltend gemacht werden wenn durch den Defekt weitere Schäden entstehen. Das sehe ich bei der Degradation der CPU jedoch nicht.

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D
Dezor

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502 Kommentare 217 Likes

"Beworbene Spezifikation" ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Aber wenn die CPU im Auslieferungszustand bzw. nach kurzer Betriebszeit instabil sein kann und der Hersteller dieser den Fehler bestätigt, dann ist das in meinen Augen ein Mangel. Ob und wie hier herstellerseitig nachgebessert werden muss, ist Sache des Gerichts.

Abgesehen davon weiß ich nicht, wie das Vorgehen bei Fertig-PCs aussieht, denn der 0/8/15-Käufer kann die Instabilität ggf. nicht korrekt zuordnen und kaum sicher beweisen. #Und bis der PC beim Hersteller ist und der Fehler analysiert ist vergeht Zeit, die der Kunde den PC nicht nutzen kann und in der die Garantie im Extremfall ablaufen kann. Zudem ist eine Garantie normalerweise immer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in diesem Fall Intel festlegt.

Die Kanzlei wird jedenfalls ihre Gründe haben, warum sie diese als "nicht ausreichend" ansieht - gut, die Aussicht auf mögliche Einnahmen mag auch ein Grund sein ;).

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Martin Gut

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8,018 Kommentare 3,738 Likes

Mir stellt sich da vor allem die Frage, wie häufig bei diesen CPUs wirklich Probleme auftreten. Je nach dem ist ein anderer Umgang mit den Schadenfällen angesagt. Kunden mit defekten CPU abzuwimmeln, wie das anscheinend teilweise gemacht wurde ist sicher der falsche Weg.

Es scheint Prozessoren der 13. und 14. Generation ab 65 Watt zu betreffen. Somit kann das alle stärkeren CPUs der letzten zwei Jahre betreffen. Schwächere CPUs und Laptops dürften keine Probleme haben.

Darüber wie ein grosser Anteil der CPUs ausfällt, habe ich bis jetzt noch nichts gelesen. Sind das einzelne Promille oder Prozent die in den nächsten 5 bis 10 Jahren Schäden zeigen? Dann wäre das über die Jahre verteilt gut machbar, diese grosszügig zu ersetzen. Es bleibt aber natürlich trotzdem sehr lästig für jeden, der sich mit einer instabilen CPU herum schlägt, bis er sie schlussendlich einschicken muss.

Wenn es aber mehr als 10 % oder sogar ein Grossteil der CPUs betrifft und diese in den nächsten zwei Jahren abrauchen, dann wird es gar nicht genug Ersatz zur Verfügung haben und der Kundendienst und Reparaturservice vieler Händler wird heiss laufen.

Man kann sich so verschiedene Szenarien überlegen. Darum wäre es interessant, zu wissen in welcher Grössenordnung sich die Schäden bewegen und was da noch zu erwarten ist.

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komatös

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Nein, es ist nicht Sache des Gerichts, sondern wird im § 439 BGB geregelt. Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Und eine Sammelklage ergibt nur Sinn, wenn der entstandene Schaden das gleiche Schema auffweist. Sprich, die entstandene Schadensumme die gleiche Höhe aufweist.

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s
schtho

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18 Kommentare 4 Likes

Ich finde es klasse, dass Intel jetzt so richtig Ärger kriegt.
Die Salami Taktik. Den Kunden und Board Herstellern die Schuld zu geben, war eine Unverschämtheit.
Jetzt ernten sie was sie gesät haben.

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D
Dezor

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502 Kommentare 217 Likes

Das ist das deutsche Gesetz, die Kanzlei sitzt hat ihren Sitz in New York und wird sich mit der Sammelklage vermutlich auf amerikanisches Recht beziehen. Wahrscheinlich gibt es dort ähnliche Gesetze.

Nach deutschem Recht haben die Kunden gemäß dem von dir genannten Artikel ein Recht auf die Beseitigung von Mängeln. So wie ich das verstehe sind damit Mängel beim Auslieferungszustand gemeint. Hier muss das Gericht entscheiden, ob die frühzeitigen Ausfälle als Mangel im Auslieferungszustand zu betrachten sind, bei dem die Kunden generell das Recht auf Nachbesserung haben (hier also sehr wahrscheinlich CPU-Tausch, ggf. auch präventiv). Das meinte ich mit "ist Sache des Gerichts". Das Gesetzt sagt dem Kunden, welches Recht er hat. Das Gericht sagt dem Kunden, welches Recht er bekommen.

Wenn das Gericht sagt, dass es Einzelfälle sind, dann gelten Garantie und Gewährleistung. Tatsächlich hätte der Kunde hier auch nach Umkehrung der Beweispflicht nach 6 Monaten durchaus Chancen auf Ersatz nach Gewährleistung, aber das gilt erst nach dem Auftreten von Defekten. Die 5 Jahre Garantie klingen toll, aber dort muss man genau gucken, welche Bedingungen Intel dafür angibt. Wenn das Mainboard von sich aus bsw. automatische Übertaktung auf allen Kernen bis zum maximalen SingleCore Turbo aktiviert und Intel das im Rahmen der Garantie ausschließt, steht der Kunde im Regen. Und in wieweit eine solche automatische Übertaktung als Selbstverschulden des Kunden zählt, nach der auch kein Anspruch auf Gewährleistung besteht, das ist wieder ein Punkt für Juristen.

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Zanza

Mitglied

49 Kommentare 10 Likes

Aber das Problem bleibt aber bei getauschter CPU auch bestehen. Das kann für Intel mit einer Sammelklage viel Geld kosten. Auch andere Hersteller mussten wegen einer Sammelklage viele Jahre später viel Geld bezahlen.

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komatös

Veteran

125 Kommentare 101 Likes

Einigen wir uns darauf, dass Intel es einfach verkackt hat! 😂 🤪🖖

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Danke für die Spende



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Samir Bashir

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