From Hero to Zero: Thermal Hero Ultra und Thermal Hero Quantum, Pump-Out, Degradation und fehlende Unterlagen

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Der heutige Artikel basiert auf diversen Untersuchungen, bei denen ich eher zufällig auf die Produkte von Thermal Hero gestoßen bin. Sowohl die Thermal Hero Ultra als auch die viel teurere Quantum sind mir nach über 60 Produkten als negative Beispiele dafür in Erinnerung geblieben, wie man billige Produkte, die nur für den kurzen Benchmark-Moment designt […] (read full article...)
 
Huh, Kernschrott mal wieder, gut zu wissen 👍
 
Das schlimme ist, iprojex ist eigentlich ein Consultant, die besorgen Chinaherstellern hier Verlaufsplattformen für ihren Müll, dazu sorgen sie für das Marketing.
Da kommt also China Pastenmanufaktur Modell Hinterhof Betonmischer auf iprojex zu und sagt: " wir haben hier richtig mieses Zeug für 5Cent pro Gramm, da würde uns sogar der Vertrieb in China verboten, daher dachten wir an einen anderen Markt wie Deutschland!? Könnt ihr da was machen!?"
Dann sagt iprojex: "Klar, her mit dem High End Material, wir machen da ne schöne Marketingseite mit Made in Germany draus und verkaufen das für 5€ pro Gramm zuzüglich Verpackung und Spritzen, wobei die Spritze und Verpackungen 25 mal teurer sind als der Inhalt. Bin ich jetzt euer Held!?"

Und Zack hast die Mumpe auf dem Markt, 95% Marketing, 5% Qualität, aber 900% Preis.
Und das ganze Ding verstößt gegen alles was man sich rechtlich nur vorstellen kann, Kennzeichnungs- und Registrieungspflichten, REACH, ROHS, Sicherheitsvorschriften, falsche Angaben und Wettbewerbsverzerrung inklusive.

Und Made in Germany wurde auch nachweißlich nach einer vorher ergangenen Abmahnung durch einen anderen bekannten Anbieter am 25.08.2024 nachweislich noch benutzt. Ich hoffe am 25.08.2024 war die Änderungsfrist der Abmahnung bereits durch und man hat damit erneut gegen die Abmahnung verstoßen!? Dann könnte der Kollege da nämlich nochmal den Anwalt von der Kette lassen.

Bei allen anderen Produkten hatte man das bereits aufgeweicht als "Engineered in Germany" was auch Unsinn ist, bis hin zu "Optimized in Germany" umbenannt.
Das einzige "Optimizing" was in Deutschland stattfand, ist der überteuerte Vertrieb und das Marketing

Anhang anzeigen 35155 Anhang anzeigen 35156
Aussagen wie "entire production process..is in Germany" macht die Falschaussage bzw Falschangabe ja noch dreister, und ist hoffentlich Anlass weiterer rechtlicher Schritte. Denn "Made in Germany" oder "Made in [COUNTRY]" erlaubt ja trotzdem noch, daß Teile, Rohstoffe etc eines Produktes aus dem (respektiven) Ausland kommen dürfen, es muss halt die Mehrheit des Warenwertes in Deutschland oder [COUNTRY] geschaffen wird. Geht ja heutzutage kaum anders, wegen moderner Weltwirtschaft usw. Die Aussage "entire production process...in Germany" geht weit darüber hinaus.
Jetzt bin ich wirklich kein Freund von Abmahnungen (wird IMHO leider oft missbraucht), aber hier passt eine kostenpflichtige Abmahnung wie die Faust aufs Auge, und tut denen hoffentlich genauso weh, halt im Bankkonto.
 
Also wenn einer explizit "FrostiX" oder ähnliches draufkleben würde, dann hätte er zweierlei Probleme, ein Markenrechtliches, weil ich eine Firma kenne, die sich 50 Produkte aus dem bereich namentlich hat schützen lassen, und die enden alle auf X :ROFLMAO: und Frostix ist eins davon.
Und dann würde ich sicher auch Luigi und Paolo vorbeischicken, sich um die Einhaltung der "Kleiderordnung" kümmern, die helfen ihm dann eine "sizilianische Krawatte" zu binden. :cool:, gibts auch in kolumbianisch und mexikanisch.
Don`t mess with me
Du meinst Luigi und Paolo würden denen die Rechtslage erläutern 😁.
 
Das war eher eine anlehnung an einen bekannten Hersteller (Arctic mit der MX-4). Das Frostix (kleines x) ist zufall weil ich Arctic da nun nicht direkt nennen möchte (wollte).
Das sollte so ähnlich sein wie die Spritverbrauchsangaben bei Autos. Auf dem Prüfstand mit ultraviskosem Öl, leichtlauf Reifen, ohne Ballast und null Luftwiederstand.
Wobei Autohersteller da aber auch rechtliche Probleme bekommen können bzw haben. In den USA gab es zB dazu einige Prozesse und (wenn ich's richtig weiß) in der EU gibt es Regeln, um wie viel der aktuelle Verbrauch bei 90 km/h etc die angegebenen Werte überschreiten darf. Und dann gab es natürlich noch VW und "Dieselgate"...
 
Unsere Freunde von Jaden:
 
Unsere Freunde von Jaden:
Was haben Sie dann im Angebot, wenn Du ihre Pads auch noch Tests unterziehst :unsure:
 
Unsere Freunde von Jaden:
Der Satz mit "hoch-wärmeleitfähige Materialien, wie Silikon, aber auch Graphit und andere Metalle ersetzt und verbessert somit die Kühlung.." macht glasklar, wie wissenschaftlich fundiert es bei denen zugeht: überhaupt nicht!
Angefangen mit Silikon, daß eher ein thermischer Isolator als ein Leiter ist kommt dann die Krönung mit Graphit, das als Metall eingestuft wird. Selbst eine KI schwurbelt da noch fundierter.
Das Hauptproblem ist IMHO dann noch nicht einmal, daß Jaden so einen Stiefel schreibt, sondern daß es scheinbar genug Leute gibt, die das gar nicht als solches erkennen. Und das zeigt wie schlecht die Schulbildung in diesem unserem Deutschen Lande ist. Wie Heinrich Heine schon gedichtet hat: Denk ich an Deutschland in der Nacht,...*.
*Aus: "Deutschland, ein Wintermärchen". Lohnt sich wirklich, das hin und wieder mal zu lesen.
 
Jawoll, das nächste schwarze Schaf enttarnt ! 👍
Wenn er nicht so teuer gewesen wäre müsste sich @Igor Wallossek für jeden überführten Betrüger eine Kerbe in den TIMA5 ritzen!🔪
Und der arme Thermal Hero verdient noch nicht einmal ein Quantum Trost.👎
 
Angefangen mit Silikon, daß eher ein thermischer Isolator als ein Leiter ist kommt dann die Krönung mit Graphit, das als Metall eingestuft wird. Selbst eine KI schwurbelt da noch fundierter.
Das ist wie bei den Lebensmitteln!
Die Inhaltsstoffe mit dem höchsten prozentualen Anteil müssen immer am Anfang stehen, hier eben Silikon. 😉🤦🏼‍♂️
 
... in den Leistungsangaben (auf den Fotos) steht doch <= 13 bzw. 17 W/m*k,oder? ... das interpretiere ich als den "maximalen Wert der Leistungsfähigkeit" ... und das wäre ja nicht mal gelogen :eek: ... (kleiner Maximum kann ja auch Null oder sogar Negativ sein) ...
damit ist bestimmt die maximale Wärmeabgabe der CPUs und GPUs gemeint. :ROFLMAO:
 
Moin all,
und Danke an Igor.

Mir ist da noch eine Kleinigkeit aufgefallen, bin da aber nicht auf dem Laufenden,
bei den AGBs steht Folgendes:

§7 Gefahrübergang bei Versand​

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.​
Ist das in DE rechtens? Und die machen doch nur Onlinehandel, also kann man es ja nicht abholen.

Gruß
Atilator
Ja. Incoterms ist eine Verhandlungssache, genauso wie Erfüllungsort. Wird dem nicht explizit widersprochen gelten die AGB als Bestandteil des Kaufvertrags, ausser sie sind rechtswidrig und damit unwirksam. Daher müssen AGB im Oflinehandel öffentlich einsehbar aufgehängt bzw. ohne weiteres Zutun dem Kunden zugänglich gemacht werden. Online reicht der Link auf der Website.
 
Hmm... wenn ich Wikipedia glauben darf...

"Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 475 Abs. 2 BGB jedoch grundsätzlich nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam."

...womit der Passus gegenüber Endverbrauchern schlicht unwirksam wäre.
 
Hmm... wenn ich Wikipedia glauben darf...

"Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 475 Abs. 2 BGB jedoch grundsätzlich nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam."

...womit der Passus gegenüber Endverbrauchern schlicht unwirksam wäre.
Wird dem nicht explizit widersprochen gelten die AGB als Bestandteil des Kaufvertrags, außer sie sind rechtswidrig und damit unwirksam.


Das ist leider nicht selten so, nur weiß kaum ein Endverbraucher, was rechtlich zulässig ist und was nicht. Geschweige denn es liest sich jemand vorher die AGB durch. Bis es einen Rechtssicheren Endverbraucher (Anwalt) gibt, der ein Problem hat und gewillt ist, da entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ebenso das Thema Rückgabe von Ware... Bei den meisten herrscht ja die Meinung vor, das ich jederzeit Ware zurückgeben kann.
Das dies nur unter bedingten Vorraussetzungen gilt und das nur für den Endverbraucher, ist den meisten nicht bewusst.
 
So langsam stellt sich mir die Frage, welche Leitpaste überhaupt noch zu empfehlen ist, bei all den Verrissen...
Gibt es da noch welche?
 
Thermalright TF7 und Corsair XTM70 sind beide nicht schlecht.
 
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