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Quelle: BeQuiet!
Fazit
Kommen wir nun zum Fazit und weil es höchstwahrscheinlich wieder das Diskussionsthema Nummer 1 im Kommentarbereich sein wird, starten wir mit dem Preis. Mit 209,90€ schlägt das gegenständliche Shadow Base 800 FX in Weiß zu Buche. Definitiv ein stolzer Preis, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Andererseits sind in dem Fall aber auch vier sehr hochwertige 140mm Lüfter samt 8-Port PWM-/ARGB-Controller direkt mit an Bord, was natürlich auch alles Geld kostet.
In Anbetracht der Ausstattung und der Qualität des Gehäuses finde ich den Preis dann tatsächlich gar nicht mal so fernab der Realität – zumindest in Relation zu den Mitbewerbern gesehen. Sicher findet man immer wieder irgendwo einen Preis-Leistungs-Knaller, ein Auslaufmodell oder ein gutes Angebot, das man mit solchen Neuankömmlingen vergleichen kann, aber bei den kleineren Ausstattungen/Varianten bewegen wir uns preislich auch schon wieder fast auf dem Niveau beliebter Gehäuse wie dem Fractal North oder dem Lian Li Lancool.
Abgesehen von der Preisdiskussion macht das Shadow Base 800 sehr viel richtig. Durch den Verzicht auf die eher selten genutzte seitliche Öffnung (die für Belüftung/Radiator oder HDDs genutzt werden kann) hat es trotz geschrumpfter Abmessungen eine ähnlich gigantische Aufnahmekapazität wie das große Dark Base Pro 901. Selbst die 32cm lange RTX 3070 Ti aus dem Test sieht im Shadow Base fast schon verloren aus und auch ihre 300W Abwärme ringen dem Gehäuse allerhöchstens ein müdes Lächeln ab, womit es definitiv gewappnet für Monster-Grafikkarten vom Schlage der RTX 4090 oder der RX 7900XTX ist. Am ehesten sehe ich persönlich aber sogar Systeme mit großen Custom-Loops in diesem Gehäuse, denn andernfalls ist der viele Platz ja irgendwie auch verschwendet.
Insgesamt ist das Shadow Base 800 (FX) ein ziemlich „komplettes“ Gehäuse, welches sowohl qualitativ (Materialgüte und Verarbeitung) als auch quantitativ (Größe und Features) auf ganzer Linie überzeugen kann.
Das Gehäuse wurde von BeQuiet! für diesen Test zur Verfügung gestellt. Die einzige Bedingung war die Einhaltung der Sperrfrist, eine Einflussnahme oder Vergütung fand nicht statt.
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